Immobilien-Blog

Täglich begegnen uns Themen, die über das klassische Vermieten, Verkaufen und Verwalten hinausgehen. Ab sofort bieten wir Ihnen in unserem Blog deshalb regelmäßige Beiträge und Wissenswertes rund um den Immobilienmarkt.

Mieterhöhung längst überfällig?

Ihre Mieter wohnen schon jahrelang mit der gleichen Miete in Ihrer Immobilie, während das Mietniveau in der Region stetig steigt.

Spätestens bei einem geplanten Verkauf Ihrer Immobilie fällt Ihnen Ihr Wohlwollen vor die Füße, vielleicht aber auch schon bei der Kündigung und beim Auszug Ihres Mieters, wenn dieser keine Schönheitsreparaturen übernehmen will und sich auf aktuelle BGH-Urteile beruft. Vermutlich scheuen Sie sich vor einer Mieterhöhung, weil Sie nicht genau wissen, welcher Mietpreis für Ihre Immobilie angemessen ist oder wie Sie diese rechtssicher formulieren. Fragen Sie uns, denn wir sind die Spezialisten! Unsere langjährigen Kunden nehmen unsere Immobilienberatung gerne und dankbar in Anspruch. Doch auch wenn Sie bisher noch kein Kunde von uns sind, dann können Sie uns auf dieses oder andere mietrechtliche Themen ansprechen. Wir erledigen dies - zu einem fairen Preis.

Mietrechtsreform 2019

Modernisierungskosten und Miete bei Neuvermietung - Was ändert sich für Sie als Vermieter?

Modernisierungskosten können nur noch mit 8% (anstatt 11 %) auf die Miete umgelegt werden. Zudem wurde eine Kappungsgrenze eingeführt, um zu vermeiden, dass günstiger Wohnraum durch eine Modernisierung zu teuer für den bisherigen Mieter wird. Neu ist auch die Informationspflicht der Vermieter bei der Neuvermietung von Wohnraum in Regionen mit Mietpreisbremse, die beispielsweise für Fürth, Nürnberg und Erlangen gilt. Verlangt ein Vermieter bei der Neuvermietung eine Miete, die mehr als 10 % über der ortsüblichen Miete liegt, greifen die Informationspflichten. Der Vermieter muss Wohnungsinteressenten dann unaufgefordert die Höhe der zuvor gezahlten Miete nennen. Er muss zusätzlich darüber informieren, dass die von ihm verlangte neue Miete das mit der Mietpreisbindung verbundene Plus von Maximal zehn Prozent übersteigt. Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Festlegung der Miete für Ihre Immobilie, so dass Sie weder zu viel noch zu wenig Miete verlangen.

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